Ornum-Mühle


Die Koseler Au   Das Soldatengrab   Die Ornumer Wassermühle


Die Windmühle

 Um 1800 baute man eine Bockmühle die aber später einer Holländer Mühle weichen musste. Die Ornumer Windmühle wurde im Jahre 1902 abgebrochen und nach Laboe verkauft. Heute gibt es nur noch ein paar Fundamente, die vom Gras überwachsen sind und den alten Mühlenkeller. Das Backhaus der Mühle wurde erst vor ein paar
Jahren abgerissen.

 

Die Ornumer-Mühle (nahe Missunde) um 1800



Ornum Mühle heute (29.07.1999). 

Von der Wassermühle (1) existieren nur noch Fundamentreste. 
An die Windmühle (2) erinnert nur noch der alte Keller im Mühlenberg. 
Links (3) das Soldatengrab von 1864. Auf diesen Hügeln (aus der Luft sieht es
sehr flach aus) entschied sich damals die Schlacht um Missunde
 (siehe auch: Der Missunder Prahm).

Keller im Mühlenberg (Familie Reimer - Ornum-Mühle)


Das Soldatengrab von 1864

An dem Wege von der Au Richtung Missunde ist das Soldatengrab gelegen. Hier liegen die Dänischen und Deutschen Soldaten der Schlacht um Missunde im Jahre 1864 begraben (siehe auch "Der Missunder Prahm", Die Koseler Kirche und Das Hünengrab).

 

 und die Tür zum Soldatengrab

 

 Das Soldatengrab heute (2000) und der Gedenksteins. 
Die Inschrift lautet: 
Dem Gedenken der Gefallenen bei Missunde am 27.2.1864

Am 02.02.2005 fand ein Feldgottesdienst am historischen Soldatengrab statt.
Bilder des Gottesdienstes! (www.Galerie.HHM.de)

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Die Kollholmer (Koseler) Au:

Zwischen dem Hügelland bei Patermeß, Büchenau und Saxtorf liegt der Hügel Kollhüh, genauer gesagt, zwischen Saxtorf und dem ehemaligen Gehege Kollholz, mit einer Höhe von 48 m. Hier ist der Anfang einer Wasserstelle die sich anfangs aus einem kleinen Graben zu einem ansehnlichen Wasserlauf entpuppt. Dieser Wasserlauf, die Kollholmer Au, fließt durch Loose, Barkelsby, Gammelby, Kosel in das Ornumer Noor. Ab Kosel heißt sie Koseler Au. Bis ins Jahr 1629 trieb sie das Mühlenrad der Ornumer Wassermühle an.

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Die Ornumer Mühler Wassermühle

Das Wasser der Koseler Au wurde an der Ornumer Mühle gestaut und verursachte so z.T. Überschwemmungen. So wurde eine "Wasserlösungs - Kommission" für den Schwansener und Hüttener Distrikt gegründet nachdem zu viele Beschwerden über ein zu hoch gestauter Pegel aufkamen. Es fanden Begehungen statt um zu untersuchen in wie weit man den Pegelstand festsetzen sollte. Aufgeteilt wurden die Begehzeiten der gewählten Abordnung vom 12. Mai bis zum 15. August eines jeden Jahres, die zweite neu zu wählende Kommission beging die Au vom 15. Aug. bis zum 12. Mai. Die Stauung des Wassers vor der Mühle durfte fortan eine Stauhöhe von 2 m nicht übersteigen. Bei dem Verkauf der Ornumer Mühle im Jahre 1836 ist der Staugrenzstand des Mühlenbesitzers auf 1,5 m aufgestaut worden. Die beiden Koseler Petersen und Dreesen waren für die Reinigung und auch teilweise für die Vertiefung der Au zuständig. Die Besitzer kamen dahingehend in Streit, daß die Au oft einen oft zu hohen Pegelstand besaß. Eine Kommission vom 5. Okt.1887 bestätigte die Entscheidung am 24. 3un11879 noch einmal, daß das Sommerhochwasser bei 2 m über der oberen Fläche des Grundwassers der Wassermühle stehen darf. Die Müller der Wassermühle stauten natürlich gern mehr Wasser auf um genügend Reserven zu haben wenn es mal eine Zeit lang keine größeren Niederschläge geben sollte. Bevor die Wassermühle hier stand, nutzte man den Wind für den Mahlvorgang. In den Wirren des Krieges der Jahre 1628 - 29 wurde die Koseler Domkapitels -Wassermühle durch den Grafen Schlick der Wallensteinischen Vorhut zerstört. So zogen die dortigen Landbesitzer fortan aus Kosel und Weseby zur Ornumer Mühle die Cay von Ahlefeld zu Eschelsmark gehörte um hier ihr Korn mahlen zu können. An das Domkapitel in Schleswig mußte der Müller für den Zuwachs jährlich 3 Heidscheffel Roggen liefern.

3 Heidscheffel : 1 Heidscheffel = 6 Schip = (seeländisches Hohlmaß)

                                     8 Schip = 1 Tonne

                          3 Heidscheffel = 2,25 Tonnen    

Im Jahre 1785 wurde die Mühle mit 14 Tonnen Land für "4000 Reichstaler, dän. Kurant und einen Kanon von 216 Rtlr." an den Müller Claus Boock von dem Landrat von Qualen verkauft. Das Einzugsgebiet der Ornumer Mühle umfaßte 38 Voll und 14 Viertelhufen unter den Gütern Büstorf, Eschelsmark und Ornum wie die Dörfer Kosel und Weseby. Für das Mahlgut des eigenen Verbrauchs von Mehr und Grützen bezahlte die Gutsherrschaft nichts. Die erste Wassermühle besaß 1 Mehl-, 1 Graupen- und 1 Grützgang,1 Beutelkiste und 1 Staubmühle. Der Mahlbetrieb nahm stetig zu. So baute man eine Bockmühle die aber später einer Hollender Mühle weichen mußte. Da dann bald die Aufhebung des Mühlenzwanges aufgehoben wurde, gingen viele nach Gelbyholz in Angeln und nach Norby.

Aus alten Schriften konnte ich herausfinden, daß die Ornumer Wassermühle am 7.2.1810 abbrannte. Als Brandstifter vermutete man den Müller Claus Hansen Lund. Seine Frau und das Dienstmädchen kamen in den Flammen ums Leben, der Müller ging Konkurs und brannte abermals im Jahre 1819 in Kosel ab. Im Koseler Kirchbuch kann man nachlesen, daß der Müller im September 1819 bei Borby im Eckernförder Hafen Selbstmord beging nachdem er seinen "Helfershelfer" Werner Friedrich Sootrnann erschoß.

Die Ornumer Windmühle wurde im Jahre 1902 abgebrochen und nach Laboe verkauft.


In den nachfolgenden Briefen möchte ich die Problematik der Mühle in Verbindung der aufgestauten Au für dessen Betrieb notwendig waren aber für die Ländereien oft ein "Landunter" bedeuteten:

Eingang: den 26´ April 1836

Abschrift NO. 5

Prod: in der kql. Eckernförder Hardesvogtei, den April 1855, Brockenhaus Schaack.

Schedula profeshiones

Auf das vorn königlichen Schleswigschen Obergericht auf Gottorff ............... Procla über das volle Gut Ornum vom 22" Jan.d.J. zeigt der Erbpachtsmüller Herr Hans Detlef Dreehen zu Ornum hiermit profitendo an: Von dem Landrath von Qualen da.........................ligen Besitzer des adl. Guts Ornurn ward unterm 41? Decbr. 1785 rücksichtlich der auf Ornum neu erbauten Wassermühle um pert.mit Claus Beck von beiden Seiten Umbhypotheca bonorum ein Erbpachtscontract geschlossen. Auch hub No. 1 im fidimirter Abschrift. Beck verkaufte die Mühle an einen gewissen Jansen und dieser an einen gewissen Lund, welcher außerdem eine Windmühle mit Griltz, Graupen- und Mehlgang erbaute, die Lundschen Erben verkauften an Baar, und letzterer unterm 31 Aug: 1832 an den Prositenten ?

An hub No. 2

Zu dieser Übertragung dachte ist wie in den frühern hingewiesen auf den ursprünqlichen Erbpachtscontract vorn 4" Decbr. 1785, alle darin dem Erbpachtsmüller von der Ornumer Gutsherrschaft übertragenen Rechte sind auch ihm cedirt. Jerofitent will die ihm als Erbpächter nach seinem kaufcontract und namentlich nach dem ursprünglichen kaufcontract vom 4" Decbr 1785 gegen das adl. Gut Ornum zustehenden gerechtsame hiermit angeben, wobei es im Allgemeinen keiner weiteren Specification bedürfen wird. Nur rücksichtlich des Stauungsrechts und das zu liefernen Kamm- und Kielholzes will Prositent ? folgendes näher bemerken.

Im § 11 des ursprünglichen Erbpachtscontract heißt es "die bisherige Masse beider Mühlen sowie auch der Staupfahl bleiben unverändert". Wo dieser Staupfahl gestanden und welche höhe derselbe gehabt hat, ist nicht zu ermitteln gewesen.

Vor ungefähr 5 Jahren, als der Herr Eptrahent des Troiland ? schon Besitzer von Ornum war, kann die Sache wegen des Staupfahls in Anwege und ward damals ein solcher gesetzt, welcher aber jetzt fast versunken ist. ES ward aber zugleich zwischen der Gutsherrschaft und dem Erbpachtsmüller vereinbart, daß Erbpachter 3 1/2 Fuß Wasser im Grundwerk vom alten Maytag bis 14 Tage nachdem Einfahren des ersten Fuder Heus halten könnte. Bei dieser Vereinbarung wird es um sein unabänderliches Verbleiben haben müsse um so mehr, da der jetzige Besitzer von Ornum, Herr Müglard, sich in seinem Contracte verpflichtet hat, die gegen die Gutsuntergehörigen übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Nach § 6. des Erbpachtscontracts soll das unentbehrliche Kamm- und Kielholz von der Gutsherrschaft geliefert werden. Ebenfalls über diesen Punct ist zwischen dem Profitenten und dem vormaliqen Besitzer Langheim eine Vereinbarung zu Stande gekommen, nach welcher er st....? des gedachten Holzes und einer jährlich zu liefernden Eiche von der Gutsherrschaft im Umschlag jeden Jahres 8 Rthlr.Cour. erhält oder diese Summe sodann in der zu zahlenden Erbpacht kürzt. Indem Erbpächter nun rücksichtlich dieser später getroffenen Vereinbarungen namentlich noch seine Gerechtsame für sich und seinen Besitznachfolger profitirt, reserviert er zugleich die Kosten dieser Angabe.

Schleswiq.den 24" April 1836,    - W.Beseler  -

Profitirt bei dem über das adl. Gut Ornum unterm 22" Jan: d.J. er er....... Proilam, Schleswid d 27" April 1836.

-Feddersen -

Ornum den 18" October 1888.

Für die richtige Abschrift. Die Gutsobrigkeit  - Jansen -

Eckernförde, am 1.December 1877

In dem heutigen Termin zur Bildung einer Deichgenossenschaft an der Schlei, war das Pastorat in Kosel nicht vertreten Es ist erforderlich, eine Erklärung sämtlicher Interessenten herbei zu führen, sie werden daher ersucht, den Vertreter des Koseler Pastorats wiederholt zu laden, am Mittwoch den 5 d. Mts. Morqens 10 Uhr hier zu erscheinen um zur Sache vernommen zu werden

Der kgl. Hardesvogt

- Petersen -

Gerichtet war der Brief an den Herrn Gemeindevorsteher in Kosel.

Erkenntnis

Der Schwansener - und Hüttener Wasserlösungs Kommissionen in Veranlassung der feststellung des Staumaßes der Ornumer - Mühle. Nachdem in Übereinstimmung mit dem § 16 des qewiser................................... Wasserlösungsgesetzes vom 6. September 1863 die Wasserlösungs Kommissionen resp: für den Schwansener und Hüttener District mit den beteiligthen Wasserlösungsinteressenten an der Koseler Au in Verhandlung getreten waren........ Regulierung des Staumaßes an der Ornumer Mühle, diese Verhandlungen indeß zu einem Vergleich zwischen den Betheiligten nicht............. haben, ist von den obengenannten Wasserlösungs - Kommission nach - stehendes Erkenntniß abgegeben worden. Das Staumaß der Wassermühle zu Ornum wird für die Zeit vom l5.Mai bis 15. August jeden Jahrs auf einen nicht zu über - schreitende Höhe im Grundwerk von 1 Meter und für die Zeit vom 15. August bis 2. Mai jeden Jahres auf eine nicht überschreitende Wasserhöhe von 2 Meter im Grundwerk festgestellt.

Motiv:

Bei dem Verkauf der Ornumer Mühle im Jahre 1836 ist die Staugerechtsame des Mühlenbesitzers ......... , nur in der Zeit vom 2 Mai bis 14 Tagen nach dem Einfahren des ersten Heues beschränkt, und zwar auf 3 1/2 fuß jetzt 1 Meter im Grundwerk. Die vereinigten Wasserlösungs - Kommissionen haben keine Veranlassung, das Staumaß, welches lange unangefochten bestanden, zu beanstanden und der bisherige unbestimmte Termin des Sommerstaumaaßes über den der Mühlenbesitzer und die Landanlieger der Aue sich nicht einigen konnten. festzustellen.

 Beides ist wie vorstehend geschehen.

Dies Erkenntniß ist in duplo auszufertigen und dem Mühlenbesitzer zu Ornum durch die Schwansener Wasserlösungs - Kommission, den Koseler Interessenten die Hüttener Wasserlösungs - Kommission mitzuteilen.

 Ornum den 24 Juni 1879

Die Wasserlösungs-Kommission      Die Wasserlösungs-Kommission

für den Hüttener Distrikt                 für den Schwansener Distrikt

Petersen, F. Mahrt, C. Schleth        L. Hederieh, Kirsten C. Kühl

 

An die Anlieger der Koseler Au:

L. Hederieh, Kirsten Kühl

D.Wendt, P. Wendt, M. Kruse. Fritz Dreesen H - Schröder ,Fr. Tarns.P Schröder, D Petersen; In Kosel.

Hierauf reagiert die Hüttener Wasserlösungs - Kommission am noch am selben Tag wie folgt:

"In Gernäßheit des § 21 der provisorischen Wasserlösungs -ordnung vom 6. Sept. 1863 wird bemerkt, daß dieses Erkenntniß die Exekutionakraft wie gerichtliche Urtheile und die Rechtskraft erlangt, wenn innerhalb einer Frist von 3 Wochen vom Tage der Information angerechnet. keine Appellation hiergegen angebracht wird.

Ornum den 24. Juni 1879, Hüttener Wasserlösungs - Kommission

- Petersen  - Vorsitzender

Ganzen die Wiesen 11/2 bis 8 Fuß höher als das Staumaaß liegen und daß bei gehöriger Offen und Tiefhaltung der Aue Seitens der Interessenten eine bessere Entwässerung der Wiesen erzielt werden könne. Bei der heutigen Besichtigung an Ort und Stelle fanden die Unterzeichneten nun die betr. Wiesen mehr oder weniger versumpft und mit Wasser bestanden, die Aue selbst jedoch in einem äußerst desolaten Zustande. Es waren nicht allein an den ungemein zahlreichen und starken Krümmungen, welche die Aue beschreibt, bedeutende Veränderungen eingetreten. Weiter wird der schlechte Zustand die Aub5schunq kritisiert weil hier nichts gemacht wurde und das Aubett weiter verschlammt. Das Wasser konnte deshalb nicht so schnell ablaufen und setzte außerdem noch Wiesen unter Wasser

Geschehen Kosel 24 März 1880

In Folge rechtzeitiger Aggellation von Seiten verschiedener Landeigenthürner der Gemeinde Kosel gegen ein von der Schwansener und der Hüttener Wasserlösunqs - Commission abgegebenes Erkenntniß, betreffend die Festsetzung des Staunaßes der Ornumer Wassermühle, waren heute die Endesänterzeichneten hinselbst zu einem Schiedsgericht zusammen qetreten, und zwar die mitunterzeichneten Müller Jacobsen = Schnaap und Alten theiler Büsing Rosel für die pesp. Parteien und den Gutsbesitzer Christiani = Lehmberg vom Königlichen Landrathsamt als Obmann ernannt. Nach einer eingehenden Besichtigung an Ort und Stelle kamen die Unterzeichneten zu dem Urtheil, daß eine Entscheidung über das Staumaß zur Zeit nicht getroffen werden könne, sondern eine solche vielmehr dem späteren Ge............achten einer Comrnission überlassen werden müsse, nachdem die in nahe Aussicht genommene Regulierung der betreffenden............vollendet wird und daß bis dahin mit dem alten Staumaaß es sein Bewenden haben müsse.

Motir.................

Es liegen über die betr. Stande der Koseler Aue und der angrenzenden Wiesen zwei verschiedene Nivellements der resp. Feldmark Ingwersen und Turretin wo die jedoch so erheblich von einander abweichen, daß sie das Schiedsgericht bei Beurtheilnng des Gefäll - Verhältnisses der Au einen ordentliehen Anhalt nicht geben konnten. Während der Feldmesser Ingwersen zu dem Ergebaiß kommt, daß das fragliche Terrain fast in seiner ganzen Ausdehnung unter dem Neveau des Staumaßes der Wassermühle liege und die Wiesen nicht anders trocken gelegt werden können, als wenn das Staumaaß beträchtlich reducirt werde - ergiebt andererseitig das Nivellement des Terretin, daß nur einzelne Flächen von geringer Ausdehnung bis auf das Staumaaß hinabsinken.

 An das königliche Landratsamt zu Eckernförde

Betrifft: Koseler Au, Verfügung vom 2. April 1880, I.No. 1881

Borby den 22. April 1880

In Veranlassung der nebenstehenden Verfügung unterlasse ich nicht ergebenst zu berichten, daß seit Abgebung des Erkenntnisse der Schwansener und Hüttener Wasser - Lösungs - Commission dieseits keine weiteren Schritte zur Regulierung der Koseler Au'n geschehen wird. Infolge des übersandten abschriftliche Protocolls vom 24.März d.J.76 werde ich indeß mit der Schwansener Commissiren zusammentreten um die Frage zu erledigen. ob nicht die Aufsicht über die Reinigung der Austrekke welche offenbar von den Commissieren wieder selbst in die Hand zu nehmen ist.

Der Vorsitzende der Hüttener Harde Wasserlösungs-Commission

Entschädigung an den Ornumer Müller.

Die Koseler Au wird von der Koseler Brücke abwärts aufgestaut damit der Müller der Ornumer Wassermühle genügend Wasser für dessen Betrieb hat. Da aber bei zu hohem Wasserstand die Wiesen schnell in eine Seenlandschaft umgewandelt wurden, einigte man sich über eine Maximalhöhe des aufgestauten Wasserstandes. Die Folge war, daß der Müller sehr oft nicht genug Wasser im aufgestauten Becken hatte wenn die Niederschläge auf sich warten ließen. Der Betrieb stand still. Da dem Müller aber so ein finanzieller Verlust entstand, wurde ihm eine Entschädigung gezahlt.

Aus dem Protokoll lesen wir unter § 3 folgendes:

Die Beteiligten Grundbesitzer sind nach Ausweis des Regulierungsplans:

Die folgende Tabelle zu übersetzen war mir zu kompliziert. Alle Briefe und Tabellen liegen mir als Kopie des Originals vor. Bei Interesse bitte Mailen.

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